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Unikatschmuck 2 Jahre Garantie Versandkostenfrei ab 70€ in DE

Garantie

Qualitätsversprechen

Unsere Garantie von 2 Jahren auf dein gekauftes Betonschmuckstück unterstreicht unseren Qualitätsanspruch

Wir sind stets bestrebt dich mit unseren handgefertigten Schmuckstücken glücklich zu machen. Dafür verwenden nur exklusive Materialien, wie unseren leichten sowie hochwertigen Beton, um eine hohe Qualität und Langlebigkeit sicherzustellen. Jedes Schmuckstück wird zudem vor dem Versand noch einmal ausführlich geprüft, sodass du nur ein Schmuckstück erhältst, welches unseren Qualitätsanspruch erfüllt.

Für das erworbene Betonschmuckstück von Betonell  besteht eine Herstellergarantie. 

Garantiebedingungen:

Betonell gewährt 2 Jahre Garantie auf die erhältlichen Betonschmuckstücke. Die Frist für die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum. Die Garantieleistung von Betonell erstreckt sich räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt Betonell im Rahmen der Garantie entweder eine kostenfreie Reparatur des Schmuckstücks oder einen kostenfreien Austausch des Schmuckstücks gegen ein gleichwertiges Schmuckstück (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung

- Nichtbeachtung der Pflegehinweise (Schmuck darf nicht beim Duschen, Baden, Schlafen, Sport oder Schminken/ Parfümieren getragen werden)

- Diebstahl oder Verlust 

- Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze)

- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)

- eigenmächtige Reparaturversuche

- normaler Verschleiß

Weitere wichtige Hinweise

Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass Betonschmuck zerbrechlich sein kann und bei unsorgfältigem Umgang zu Bruch gehen kann. Materialspezifische Unterschiede, wie z.B. Farbvariationen, Luftblasen oder Unregelmäßigkeiten in Textur sind bei handgefertigten Betonschmuck normal und stellen keinen Garantieanspruch dar.

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Betonell auf dessen Verlangen hin die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken des Schmuckstücks ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie Betonell auf Verlangen einen Kaufnachweis zur Verfügung stellen (z.B. durch Beilegen einer Kopie der Originalrechnung des Schmuckstücks). Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Zurverfügungstellen eines Kaufnachweises die Garantieleistung ablehnen müssen, da der Nachweis der Berechnung der Garantiefrist dient.

Die Garantieabwicklung erfolgt für Sie in jedem Fall frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden durch uns erstattet. 

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

Beantragung der Garantieleistung

Bitte befolge für die Inanspruchnahme der Garantieleistung die nachfolgenden Schritte:

1. Bitte fotografiere das Schmuckstück, welches du reklamieren möchtest. 

2. Bitte schicke uns eine E-Mail unter Angabe deiner Bestellnummer und dem beigefügten Bild deines Schmuckstücks an support@betonell.de

Wir werden Dich im Anschluss schnellstmöglich über die weitere Vorgehensweise informieren.

Dein neuer Lieblingsschmuck wurde in liebevoller Handarbeit für dich gefertigt.

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